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Barrierefreiheit



Erklärung zur Barrierefreiheit 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts. 

Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist. 

Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: niessing.com 


1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNG

Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze. 

In unserem Online-Shop können Sie: 

  • Waren kaufen. 


2. BESCHREIBUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN, DIE ZUM VERSTÄNDNIS DER DURCHFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNG ERFORDERLICH SIND

Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit. 


3. BESCHREIBUNG ZUR ERFÜLLUNG DER BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN

3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen 

Unser Online-Auftritt entspricht: 

  • in Teilen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549. 

(EN) 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit. 

  • in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.2. Sie erreicht das Level AA. 

Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen. 

3.2 Unterstützende Maßnahmen 

Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:      

  • Bilder sind mit Alternativtexten (Alt-Text) versehen, um für Screenreader zugänglich zu sein. 
  • Formularfelder haben eine klare und verständliche Beschriftung (Label). 
  • Buttons sind mit sinnvollen Texten oder ARIA-Labels versehen. 
  • Links enthalten einen aussagekräftigen, sichtbaren Text. 
  • Es werden korrekte und standardkonforme ARIA-Attribute verwendet. 
  • Die HTML-Struktur ist vollständig. 
  • iFrames sind mit einem beschreibenden Titel versehen, z. B. `title="Kartenansicht"`. 
  • Überschriften sind nicht leer – jede enthält einen Text. 
  • Interaktive Elemente wie Buttons oder Checkboxen sind ausreichend groß und leicht klickbar. 
  • Alt-Texte sind aussagekräftig. 


4. KONTAKTANGABEN - BARRIERE MELDEN

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail 

Niessing Manufaktur GmbH & Co. KG 

Butenwall 117 

48691 Vreden 

Deutschland 

E-Mail: marketing@niessing.com 


5. ZUSTÄNDIGE MARKTÜBERWACHUNGSBEHÖRDE

Für Deutschland: 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. 

Kontakt 

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt 

Postfach 39 11 55 

39135 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567 4530 

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de. 

Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. 

Für Österreich ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig: 

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialsministeriumservice 

Babenbergerstraße 5 

1010 Wien 

Österreich 

Internet: https://www.sozialministeriumservice.at/ 


Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. 

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 26.06.2025. 

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